500 Drachmai geteilt = 375 + 125 Drachmai / 13.10.1921, 25. 1. 1922

Alle sich zu dieser Zeit im Umauf befindenden Banknoten mit einem Wert von 25 Drachmai und hoeher wurden nach dem Gesetz vom 23.1.1926 zur Zwangsanlage bestimmt und in 2 Teile geschnitten, der rechte (kleinere Teil) entsprach 1/4 und der linke Teil 3/4 des Wertes.

P 082 (P 068 als ganzer Schein)

Vorderseite

Die Abbildung zeigt den rechten Teil des P 068 (Beschreibung siehe dort!)