100 Drachmai geteilt = 75 + 25 Drachmai / 1.1922, 8.2.1922, 17.2.1922

Alle sich zu dieser Zeit im Umauf befindenden Banknoten mit einem Wert von 25 Drachmai und hoeher wurden nach dem Gesetz vom 23.1.1926 zur Zwangsanlage bestimmt und in 2 Teile geschnitten, der rechte (kleinere Teil) entsprach 1/4 und der linke Teil als 3/4 des Wertes.

P 081 (P 067 als ganzer Schein)

Vorderseite

Die Abbildung zeigt den rechten Teil des P 067 (Beschreibung siehe dort!)