50 Drachmai geteilt = 37,5 + 12,5 Drachmai / 16.9.1921 bis 4.2.1922

Alle sich zu dieser Zeit im Umauf befindenden Banknoten mit einem Wert von 25 Drachmai und hoeher wurden nach dem Gesetz vom 23.1.1926 zur Zwangsanlage bestimmt und in 2 Teile geschnitten, der rechte (kleinere Teil) entsprach 1/4 und der linke Teil als 3/4 des Wertes.

P 080 (P 066 als ganzer Schein)

Vorderseite

Die Abbildung zeigt den rechten Teil des P 066 (Beschreibung siehe dort!)